Anfang dieser Woche wurde gegen den Internet-Suchriesen Google das größte Bußgeld in der Geschichte des europäischen Datenschutzes verhängt. Die Rekordstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro soll das Unternehmen in Frankreich aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen. Frankreichs Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés“ (CNIL) wirft dem Unternehmen mangelnde Transparenz vor.
Aufgrund zweier Beschwerden einer Non-Profit-Organisation aus dem Österreichischem Raum sowie einer Bürgerrechtsaktivistengruppe aus Paris wurde Frankreichs Datenschutzbehörde CNIL aktiv. Bei den Vorwürfen soll es sich maßgeblich um zwei Verstöße handeln. Einerseits habe Google im Besonderen gegen die Transparenz- und Informationspflichten der DSGVO verstoßen, andererseits fehle dem Suchriesen eine gültige Zustimmung des Nutzers, ihm personalisierte Anzeigen anzuzeigen.
So seien "wesentliche Informationen", wie beispielsweise Informationen zu Datenverarbeitungszwecken und zur Dauer von Datenspeicherungen, über mehrere Dokumente verteilt worden. Erst über mehrere verkettete Links seien dann ergänzende Informationen erreichbar gewesen. (Zum Vergleich: In Deutschland muss die Datenschutzerklärung laut Bundesgerichtshof mit nur einem Klick von jeder Unterseite einer Website aus erreichbar und zudem eindeutig gekennzeichnet sein. Das Impressum dagegen muss nicht von jeder Seite aus erreichbar sein. Bis zu zwei Klicks sind dem Besucher demzufolge zumutbar.) Des Weiteren kritisiert die CNIL, die Nutzer seien "nicht in der Lage, das Ausmaß von Googles Verarbeitungsvorgängen vollständig zu verstehen“.
Darüber hinaus mahnt die CNIL im zweiten Kritikpunkt eine fehlende oder zumindest unzureichende Zustimmung des Nutzers für personalisierte Werbeanzeigen an. Nach Auffassung der Behörde seien die Nutzer nicht ausreichend darüber informiert worden, wie weitreichend ihre Zustimmung innerhalb des Geflechts aus Google-Diensten war. Neben den beliebtesten Diensten wie YouTube, Google Maps, dem Chrome Browser, Gmail, dem Google Play Store und natürlich der Google Suche, bietet Google nämlich noch über 50 weitere hauseigene Dienste an.
Abschließend betonte Frankreichs Datenschutzbehörde, dass es sich nicht um einmalige oder zeitlich begrenzte Verstöße handeln würde und sich diese zudem teilweise auch zum jetzigen Zeitpunkt noch beobachten ließen.
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