Als Zertifizierter Datenschutzbeauftragter in der Anwaltskanzlei (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO steht Ihnen Luis Fricke im datenschutzrechtlichen Bereich gerne zur Seite und unterstützt Sie in allen Belangen. Wir sind insbesondere in den Bereichen „Datenschutz für Websites“ und als Datenschutzbeauftragter im Bereich „Datenschutz im Unternehmen“ tätig.
Auch unsere Websites sind stets nach den Anforderungen des aktuellen europäischen und deutschen Datenschutzrechts programmiert.
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, oft auch im Zusammenhang mit dem Schutz der Privatsphäre. Ziel und Zweck des Datenschutzes ist die Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Jeder soll laut Gesetz nämlich selbst bestimmen können, wem er wann welche seiner Daten und zu welchem Zweck zugänglich macht.
Sobald auf einer Website personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss diese für die DSGVO optimiert werden. Dabei ist u. a. auf folgende Punkte zu achten:
Nach aktuellem Regelungsstand benötigen Unternehmen regelmäßig einen Datenschutzbeauftragten, sobald zehn Personen und mehr in die automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten involviert sind.
Grundsätzlich soll ein Datenschutzbeauftragter dafür Sorge tragen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten eingehalten werden. Somit ist der Datenschutzbeauftragte ein unabhängiges Kontrollorgan. Er prüft regelmäßig die Arbeitsabläufe, um den Datenschutz im Unternehmen zu gewährleisten.
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