Kundenbewertungen dienen zunächst dem Zweck, anderen potentiellen Nutzern oder Kunden einen Erfahrungsbericht zu bieten, um diesen eine Dienstleistung oder ein Produkt entweder zu empfehlen oder davor zu warnen. Weiter sind diese Bewertungen für viele Internetnutzer ein Orientierungsfaktor dafür, welche Website sie ansteuern und wo sie bestellen sollen. Gute Bewertungen, ob auf der eigenen Website oder auf Bewertungsportalen, können den Erfolg eines Unternehmens erheblich steigern. Jedoch können umgekehrt negative Kundenbewertungen den Umsatz und die Reputation eines Unternehmens auch erheblich beeinträchtigen.
Unberechtigt negative oder sogar verleumderische „Kritik“ sollten Unternehmer daher nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv dagegen vorgehen. Weitere Informationen erhalten Sie nachfolgend.
Google interpretiert jede Bewertung mit weniger als 5 Sternen als schlecht. Das bedeutet wiederum, dass auch wenn vier Sterne eigentlich ein positives Feedback bedeuten, nur eine volle 5-Sterne-Bewertung wirklich Zufriedenheit ausdrückt. Wenn Sie jedoch unberechtigt negative oder verleumderische 1-Sterne-Bewertungen erhalten haben, kann sich dies erheblich auf den Erfolg Ihres Unternehmens und Ihrer Website auswirken.
Bewertungen bei Google haben eine starken Einfluss auf das Suchmaschinenranking einer Website (mehr dazu in unserem Artikel „Die Auswirkung von Kundenbewertungen auf das Suchmaschinenranking“). Leider ist es ohne rechtlichen Beistand jedoch kaum möglich, gegen schlechte Bewertungen bei Google vorzugehen, da Google täglich unzählbar viele solcher „Löschungsanfragen“ erhält.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Bedarf oder im Zweifel anwaltlichen Rat einzuholen, bieten diesen oder auch eine Entfernung von Google-Bewertungen selbst jedoch nicht an.
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